OVG Münster erkennt die Notwendigkeit zum Herdenschutz und die Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population an.
Mit Datum vom 09. Februar 2024 hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde des Kreises Wesel gegen den Antrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) bezüglich der Entnahme der Schermbecker Wölfin zurückgewiesen. Damit ist der Abschuss der Wölfin gestoppt.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass die Wölfin kein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Außerdem würde sich durch den Abschuss der Wölfin der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland verschlechtern. Dazu schreibt das OVG in seiner Pressemitteilung: „Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre.“
Mit der Entscheidung zeigt das Oberverwaltungsgericht, dass auch bei der Umsetzung von Ausnahmegenehmigung nach FFH-Richtlinie kein Weg am flächendeckenden, wolfsabweisendem Herdenschutz vorbeigeht. Dazu sagt Nicole Kronauer, 1. Vorsitzende der GzSdW heute: „Das Gericht bestätigt mit dieser Entscheidung, dass die Entnahme von Wölfen die Ausnahme bleiben muss und die zwingend notwendigen Herdenschutzmaßnahmen nicht ersetzen darf.“
Nach wie vor findet der weitaus überwiegende Teil der Nutztierrisse im Schermbecker Wolfsgebiet an unzureichend geschützten Tieren statt. Das Land NRW findet nach über fünf Jahren Wolfspräsenz immer noch keine Lösungen für drängende Probleme beim Herdenschutz. Es gibt keine flächendeckenden Präventionserstattungen für ganz NRW und es wird auch nicht der Herdenschutz für alle Tierarten finanziert. Die Beratungsangebote zum Herdenschutz sind nicht ausreichend. Es gibt keine Konzepte um die vielen Kleinsthalter zu erreichen. Hierzu nochmal Nicole Kronauer: „Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. steht dem Kreis Wesel und allen zuständigen Behörden als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Es ist auch in unserem Interesse, dass wir in NRW und besonders im Schermbecker Wolfsgebiet Lösungen finden, um den Herdenschutz zu verbessern.“
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Mehr Informationen: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_240209/index.php
Quellenangabe: gzsdw.de vom 09.02.24/N.Kronauer; Fotos: Mandfred Sattler (Wölfe Fasanerie)