Mit Beschluss vom 17.Januar 2024 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Antrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. gegen die Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2023 zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Tötung der Schermbecker Wölfin stattgegeben.
Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Artenschutz und die streng geschützte Art Wolf. Aber es könnte auch ein Erfolg für den Herdenschutz und damit für alle Beteiligten werden.
Nach wie vor findet der weitaus überwiegende Teil der Nutztierrisse im Schermbecker Wolfsgebiet an unzureichend geschützten Tieren statt. Das Land NRW verweigert sich seit Jahren dem flächendeckenden Herdenschutz. Es gibt keine flächendeckenden Präventionserstattungen für ganz NRW und es wird auch nicht der Herdenschutz für alle Tierarten finanziert. Die Beratungsangebote zum Herdenschutz sind nicht ausreichend. Es gibt keine Konzepte um die vielen Kleinsthalter zu erreichen.
All das sind Gründe für den mangelhaften Herdenschutz, der immer wieder zu Rissen führt. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe versucht seit Jahren in NRW zur Verbesserung dieser Probleme beizutragen. Dazu sagt Nicole Kronauer, 1. Vorsitzende der GzSdW heute: „Wir sollten die juristische Entscheidung von heute zum Anlass nehmen und mit allen betroffenen Verbänden an einem Strang ziehen, damit der flächendeckende Herdenschutz in NRW endlich umgesetzt wird. Es kann nicht sein, dass die Weidetierhaltenden und die Wölfe die Versäumnisse der Politik ausbaden müssen.“
Der Kreis Wesel hat die Möglichkeit beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einzulegen. Es wäre wünschenswert, wenn der Kreis die Zeit und Energie in die Entwicklung eines besseren Herdenschutzkonzeptes stecken würde.
Mehr Informationen: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php
Quellenangabe: gzsdw.de vom 17.01.24/N.Kronauer; Fotos: raincarnation40, Wildfaces, WikiImages Pixabay